Was ist die ‚Gefahren- und Altersanierung‘ (Weilao-Wiederaufbau) und wie unterscheidet sie sich von der Altbausanierung? Wie werden die Geschossflächenbonus und Steuerermäßigungen berechnet?
Die Gefahren- und Altersanierung (beschleunigter Wiederaufbau gefährdeter und alter städtischer Gebäude) ist etwas anderes als die auf dieser Website separat behandelte ‚Altbausanierung‘: Bei der Altbausanierung werden bestehende Gebäude instand gesetzt, ohne dass ein Abriss und Neubau erfolgt, es gelten die allgemeinen Bauvorschriften und die Innenausbauverordnung; die Gefahren- und Altersanierung hingegen bedeutet den **Abriss des ursprünglichen Gebäudes und den Neubau an gleicher Stelle**, erfordert die Zustimmung aller Eigentümer, muss von der lokalen Regierung auf Gefahren- und Altersgrad bewertet werden und unterscheidet sich auch von der ‚Stadterneuerung‘, die eine bestimmte Grundstücksgröße voraussetzt – hier gibt es keine Mindestgrundstücksgröße. Die maximale Geschossflächenbonus beträgt derzeit etwa das 1,3-fache der zulässigen Geschossfläche oder das 1,15-fache der ursprünglichen Geschossfläche (ab 2025 für kleine Grundstücke auf das 1,2-fache/1,15-fache gesenkt; bei Grundstücken ab 500 Quadratmetern, die sozialen Wohnungsbau oder Gemeinschaftseinrichtungen bereitstellen, kann der Bonus erhöht werden). Steuerlich: Während der Bauzeit kann die Grundsteuer ermäßigt werden, nach Fertigstellung werden Grundsteuer und Gebäudesteuer für 2 Jahre halbiert (bei fortgesetztem Besitz durch den ursprünglichen Eigentümer maximal auf 10 Jahre verlängerbar), zudem gibt es Ermäßigungen der Grundstücksübertragungssteuer und der Grunderwerbsteuer bei kooperativen Wiederaufbauprojekten. Am 16. Juli 2026 verabschiedete der Exekutiv-Yuan einen Gesetzesentwurf, der **die ursprüngliche Antragsfrist zum 31. Mai 2027 streicht** und eine neue Einschränkung einführt, dass ein bestimmter Anteil der Wohnnutzung erforderlich ist. Nachfolgend eine neutrale Zusammenstellung; die tatsächlichen Geschossflächenboni, Steuerermäßigungen und Antragsfristen entnehmen Sie bitte den neuesten Bekanntmachungen des Innenministeriums (National Land Management Agency) und der zuständigen Kommunalbehörde – keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gefahren- und Altersanierung und Altbausanierung?
Bei der Altbausanierung werden bestehende Gebäude instand gesetzt (z. B. Leitungen, Fassade, Innenausbau) ohne Abriss und Neubau; bei der Gefahren- und Altersanierung wird das ursprüngliche Gebäude abgerissen und an gleicher Stelle neu gebaut, erfordert die Zustimmung aller Eigentümer und muss von der lokalen Regierung auf Gefahren- oder Altersgrad bewertet werden. Beide unterscheiden sich in den anzuwendenden Vorschriften, dem Verfahren und ob sie Geschossflächenboni oder Steuerermäßigungen betreffen. Eigentümer können je nach tatsächlichem Bedarf und Gebäudezustand entscheiden, welche Variante für sie geeignet ist.
Sind Gefahren- und Altersanierung und Stadterneuerung dasselbe?
Nein. Die Stadterneuerung gilt in der Regel für größere Grundstücke mit einer bestimmten Mindestgröße und mehreren Eigentümern, das Verfahren und die Prüfungsdauer sind länger; die Gefahren- und Altersanierung hat keine Mindestgrundstücksgröße, das Verfahren ist relativ einfacher, erfordert aber ebenfalls die Zustimmung aller Eigentümer. Beide können auf unterschiedliche Grundstücke zutreffen; die tatsächliche Anwendung entscheidet die zuständige Kommunalbehörde für Stadtentwicklung.
Wie wird der Geschossflächenbonus bei der Gefahren- und Altersanierung berechnet?
Nach derzeitigen Bestimmungen beträgt der maximale Geschossflächenbonus etwa das 1,3-fache der zulässigen Geschossfläche oder das 1,15-fache der ursprünglichen Geschossfläche, es gilt der höhere Wert; ab 2025 wird für kleine Grundstücke (unter 500 m²) der Bonus auf das 1,2-fache der zulässigen Geschossfläche oder das 1,1-fache der ursprünglichen Geschossfläche gesenkt, bei Grundstücken ab 500 m² mit Bereitstellung von sozialem Wohnungsbau oder Gemeinschaftseinrichtungen kann er erhöht werden. Der genaue Bonus richtet sich nach Grundstücksgröße, Lage und etwaigen Zusatzbedingungen; die tatsächliche Gewährung erfolgt durch die zuständige Kommunalbehörde für Stadtentwicklung.
Welche Steuerermäßigungen gibt es bei der Gefahren- und Altersanierung?
Während der Bauzeit kann bei Nichtnutzbarkeit des Grundstücks eine Ermäßigung der Grundsteuer beantragt werden; nach Fertigstellung werden Grundsteuer und Gebäudesteuer für 2 Jahre halbiert, bei fortgesetztem Besitz durch den ursprünglichen Eigentümer kann die Frist auf maximal 10 Jahre verlängert werden. Zudem gibt es bei kooperativen Wiederaufbauprojekten zur Eigentumsübertragung eine Ermäßigung der Grundstücksübertragungssteuer und der Grunderwerbsteuer in bestimmten Prozentsätzen. Genaue Ermäßigungssätze und Antragsbedingungen erfragen Sie bitte bei der örtlichen Steuerbehörde.
Läuft die Antragsfrist für die Gefahren- und Altersanierung bald ab?
Ursprünglich war die Antragsfrist der 31. Mai 2027, aber am 16. Juli 2026 verabschiedete der Exekutiv-Yuan einen Gesetzesentwurf, der die Frist streicht und die Gefahren- und Altersanierung dauerhaft macht, gleichzeitig wird eine neue Einschränkung eingeführt, dass ein bestimmter Anteil der Wohnnutzung erforderlich ist (um Hotels, Büros und andere Nichtwohnnutzungen auszuschließen). Der Gesetzesentwurf muss noch vom Legislativ-Yuan verabschiedet werden; das tatsächliche Inkrafttreten und die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Gesetzgebungsprozess und den neuesten Bekanntmachungen des Innenministeriums.
Warum erfordert die Gefahren- und Altersanierung die Zustimmung aller Eigentümer?
Da die Gefahren- und Altersanierung den Abriss des ursprünglichen Gebäudes und den Neubau an gleicher Stelle betrifft, was direkt die Eigentumsrechte und Wohnsituation jedes Eigentümers beeinflusst, verlangt das derzeitige System die Zustimmung aller Eigentümer – anders als bei der Stadterneuerung, die unter bestimmten Bedingungen einen Mehrheitsbeschluss ermöglicht. Sind nicht alle Eigentümer einverstanden, muss verhandelt oder eine andere Lösung gefunden werden (z. B. Altbausanierung, erdbebensichere Verstärkung). Informationen dazu finden Sie auf der Seite ‚Altbau-Lebensverlängerung-Zuschuss‘ dieser Website.
Was kann ich heute tun, um herauszufinden, ob mein Haus für die Gefahren- und Altersanierung geeignet ist?
Ein sofortiger Schritt: Kontaktieren Sie die zuständige Kommunalbehörde für Stadtentwicklung, um zu klären, ob das Gebäude die Bewertungskriterien für Gefahren- oder Altersgrad erfüllt, und führen Sie eine erste Abstimmung mit allen Eigentümern über die Wiederaufbaubereitschaft durch. Die Informationen auf dieser Seite dienen nur zur ersten Orientierung; die offizielle Qualifikation, Geschossflächenboni und Steuerermäßigungen entnehmen Sie bitte den offiziellen Anlaufstellen und neuesten Bekanntmachungen – keine Rechts- oder Steuerberatung.
Weiterführende Referenzen (offizielle Datenquellen)
· Diese Seite dient der neutralen Informationssammlung und nur als Referenz. Für den tatsächlichen Registrierungsstatus und die Vorschriften sind die Bekanntmachungen der zuständigen Behörde maßgeblich.
